Was kostet eine Hausverwaltung? Preise & Honorare 2026 im Überblick
Verwalterhonorare schwanken zwischen 18 und 35 € pro Wohneinheit und Monat. Was den Unterschied macht — und worauf Eigentümer und WEGs beim Vertrag achten sollten.
Was eine Hausverwaltung in Deutschland heute kostet
Die Honorare deutscher Hausverwaltungen liegen 2026 typischerweise zwischen 18 € und 35 € pro Wohneinheit und Monat (netto, WEG-Verwaltung). Bei reiner Mietverwaltung (SEV) liegt der Aufschlag zusätzlich bei rund 20–30 € pro Einheit. Die Spannweite kommt aus drei Hebeln: Größe der Liegenschaft, Leistungstiefe und Region.
WEG-Verwaltung: Pauschalhonorar als Standard
Für die WEG-Verwaltung nach § 26 WEG ist das monatliche Pauschalhonorar die Regel. Es deckt typischerweise ab:
- Buchhaltung + Hausgeldabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG)
- Eigentümerversammlung jährlich (Vorbereitung, Durchführung, Protokoll)
- Beschluss-Sammlung führen
- Korrespondenz mit Eigentümern und Dienstleistern
- Erhaltungsrücklagen-Verwaltung
Sondervergütungen fallen für: außerordentliche Versammlungen, Beschlussklagen, größere Sanierungs-Projekte, Eigentümerwechsel.
Mietverwaltung (SEV): Honorar plus Erfolgsbeteiligung
Bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) für vermietete Wohnungen fällt zusätzlich Honorar pro Mieteinheit an. Üblich sind:
- 20–30 € pro Mieteinheit/Monat für laufende Verwaltung
- Neuvermietung: einmalig 1–2 Bruttomonatsmieten
- Mahnwesen + Räumungsklage: Stundenhonorar
Was den Preis-Unterschied erklärt
Größe der Liegenschaft: Eine 8-Parteien-WEG zahlt pro Einheit deutlich mehr als ein 80-Parteien-Komplex — Skaleneffekte.
Digitalisierungsgrad: Verwalter mit Online-Portal für Eigentümer, Belegeinsicht und Ticket-System sparen sich Korrespondenz-Aufwand. Diese Effizienz geben gute Häuser an die Eigentümer weiter.
Standort: München, Hamburg, Frankfurt liegen 20–30 % über ländlichen Regionen.
Worauf bei der Vertragsverhandlung achten
- Pauschal vs. Stunde — Stundenhonorar wirkt günstig, kostet bei aktiven Eigentümergemeinschaften am Ende oft mehr.
- Sondervergütungen explizit aufgelistet — pauschal "nach Aufwand" ist eine Black Box.
- Indexierung — Honorar koppelt an Verbraucherpreisindex, üblich.
- Erstbestellung max. 5 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG) — länger nicht zulässig.
Fazit
Wer die Hausverwaltung primär nach Preis aussucht, optimiert das falsche Kriterium. Reaktionszeit, transparente Abrechnung und nachvollziehbare Beschluss-Sammlung sind langfristig wichtiger — und am Ende günstiger als ein Billiganbieter, der Klagen produziert.