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Was kostet eine Hausverwaltung? Preise & Honorare 2026 im Überblick

Verwalterhonorare schwanken zwischen 18 und 35 € pro Wohneinheit und Monat. Was den Unterschied macht — und worauf Eigentümer und WEGs beim Vertrag achten sollten.

Was eine Hausverwaltung in Deutschland heute kostet

Die Honorare deutscher Hausverwaltungen liegen 2026 typischerweise zwischen 18 € und 35 € pro Wohneinheit und Monat (netto, WEG-Verwaltung). Bei reiner Mietverwaltung (SEV) liegt der Aufschlag zusätzlich bei rund 20–30 € pro Einheit. Die Spannweite kommt aus drei Hebeln: Größe der Liegenschaft, Leistungstiefe und Region.

WEG-Verwaltung: Pauschalhonorar als Standard

Für die WEG-Verwaltung nach § 26 WEG ist das monatliche Pauschalhonorar die Regel. Es deckt typischerweise ab:

  • Buchhaltung + Hausgeldabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG)
  • Eigentümerversammlung jährlich (Vorbereitung, Durchführung, Protokoll)
  • Beschluss-Sammlung führen
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Dienstleistern
  • Erhaltungsrücklagen-Verwaltung

Sondervergütungen fallen für: außerordentliche Versammlungen, Beschlussklagen, größere Sanierungs-Projekte, Eigentümerwechsel.

Mietverwaltung (SEV): Honorar plus Erfolgsbeteiligung

Bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) für vermietete Wohnungen fällt zusätzlich Honorar pro Mieteinheit an. Üblich sind:

  • 20–30 € pro Mieteinheit/Monat für laufende Verwaltung
  • Neuvermietung: einmalig 1–2 Bruttomonatsmieten
  • Mahnwesen + Räumungsklage: Stundenhonorar

Was den Preis-Unterschied erklärt

Größe der Liegenschaft: Eine 8-Parteien-WEG zahlt pro Einheit deutlich mehr als ein 80-Parteien-Komplex — Skaleneffekte.

Digitalisierungsgrad: Verwalter mit Online-Portal für Eigentümer, Belegeinsicht und Ticket-System sparen sich Korrespondenz-Aufwand. Diese Effizienz geben gute Häuser an die Eigentümer weiter.

Standort: München, Hamburg, Frankfurt liegen 20–30 % über ländlichen Regionen.

Worauf bei der Vertragsverhandlung achten

  1. Pauschal vs. Stunde — Stundenhonorar wirkt günstig, kostet bei aktiven Eigentümergemeinschaften am Ende oft mehr.
  2. Sondervergütungen explizit aufgelistet — pauschal "nach Aufwand" ist eine Black Box.
  3. Indexierung — Honorar koppelt an Verbraucherpreisindex, üblich.
  4. Erstbestellung max. 5 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG) — länger nicht zulässig.

Fazit

Wer die Hausverwaltung primär nach Preis aussucht, optimiert das falsche Kriterium. Reaktionszeit, transparente Abrechnung und nachvollziehbare Beschluss-Sammlung sind langfristig wichtiger — und am Ende günstiger als ein Billiganbieter, der Klagen produziert.

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Geschrieben von Vaylor-Redaktion · Hausverwaltung

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