WEG-Verwalter wechseln: Schritt für Schritt zum neuen Verwalter (2026)
Verwalter-Wechsel ist keine Hexerei, aber die Reihenfolge entscheidet. Beschluss → Bestellung → Übergabe-Termin — und welche Fallen Eigentümer dabei vermeiden.
Wann ein Verwalter-Wechsel sinnvoll ist
Die häufigsten Gründe in unserer Praxis:
- Hausgeldabrechnungen kommen seit Jahren verspätet
- Eigentümerversammlung wird nicht jährlich einberufen
- Anfragen bleiben tagelang unbeantwortet
- Verdacht auf Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung
- Verwalter ist seit der WEG-Reform 2020 mit § 19 Abs. 2 nicht mitgegangen (Online-Versammlung, Beschlusssammlung digital, etc.)
Schritt 1: Beschluss vorbereiten
Die WEG kann den Verwalter jederzeit ohne Grund abberufen (§ 26 Abs. 3 WEG, seit Reform). Dafür braucht es:
- Eigentümerversammlung — entweder die jährliche oder eine außerordentliche, einberufen vom Verwaltungsbeirat oder ein Drittel der Eigentümer.
- Tagesordnung muss zwei Punkte enthalten:
- "Abberufung des aktuellen Verwalters"
- "Bestellung eines neuen Verwalters"
- Mehrheit: einfache Stimmenmehrheit reicht (§ 25 Abs. 2 WEG).
Schritt 2: Neuen Verwalter auswählen
Vor der Versammlung mindestens drei Angebote einholen. Achten auf:
- Aktive § 34c Gewerbeerlaubnis (Pflicht für Wohnimmobilienverwalter)
- Berufshaftpflicht mit mind. 500.000 € pro Schadensfall (MaBV § 16a)
- Fortbildungsnachweis 20 Stunden in 3 Jahren (MaBV § 15b)
- Erfahrung mit ähnlich großen WEGs
- Digitales Portal für Belegeinsicht
- Klare Honorarstruktur, schriftlich
Schritt 3: Verwaltervertrag schließen
Erstbestellung: maximal 5 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG). Folgebestellungen: maximal 5 Jahre. Der Vertrag sollte VDIV-konform sein und enthalten:
- Honorar (Pauschale + Sondervergütungen explizit)
- Leistungsumfang im Detail
- Kündigungsmodalitäten (Sonderkündigungsrecht bei wichtigem Grund)
- Pflicht zur Versicherungsnachweis-Vorlage jährlich
Schritt 4: Übergabe organisieren
Spätestens 30 Tage nach Beschluss sollte der Übergabe-Termin stattfinden. Vom Alt-Verwalter sind herauszugeben:
- Komplette Buchhaltung (mind. 10 Jahre rückwirkend)
- Beschluss-Sammlung (Original)
- Versicherungs-Policen
- Wartungsverträge mit Dienstleistern
- Mieter- und Eigentümer-Stammdaten
- Bankvollmachten zurückziehen, neue erteilen
- Schlüsselbestand
- Hausgeld-Forderungen-Liste mit Saldo pro Eigentümer
Häufige Fehler
Fehler 1: Erst kündigen, dann neuen Verwalter suchen — entstehende Lücke ist haftungsrechtlich problematisch.
Fehler 2: Übergabe ohne schriftliches Protokoll — bei Streitigkeiten später nicht beweisbar.
Fehler 3: Bankvollmachten beim Alt-Verwalter vergessen — riskant, wenn dieser im Streit ausscheidet.
Fazit
Verwalter-Wechsel ist mit 3–4 Monaten Vorlauf entspannt machbar. Der Beschluss selbst ist Routine; die saubere Übergabe entscheidet, ob die WEG nachher klar aufgestellt ist oder im Datenchaos.